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W Willner Legal · Palma
Aktenzeichen · WL-2011
Kapitel I · Titelblatt

Zwei Rechts­ordnungen.
Eine Ansprech­partnerin.
Ihre Sicherheit auf Mallorca.

Willner Legal ist die Boutique-Kanzlei in Palma für deutschsprachige Mandantinnen und Mandanten. Immobilienkauf, Immobilienverkauf und grenzüberschreitendes Erbrecht Deutschland–Spanien — persönlich geführt von Sonja Willner, seit 2011 als Rechtsanwältin (D) und Abogada (E) zugelassen.

ZulassungDE · ES seit 2011
KanzleiPalma de Mallorca
SprachenDE · ES · EN
VertretungAuch ohne Anreise
N° 01 · Ret. 2025 Sonja Willner — Rechtsanwältin & Abogada, Palma de Mallorca
Sonja Willner
Rechtsanwältin · Abogada
Kolegialnummer
Baleares · 2011
II
Kapitel II · Kanzlei

Eine Anwältin,
die beides selbst führt.

Als deutsche Rechtsanwältin und spanische Abogada verstehe ich beide Systeme aus erster Hand — nicht als Übersetzerin zwischen Kanzleien, sondern als Ihre Ansprechpartnerin, die beides selbst führt. Das erspart Reibung, Missverständnisse und Zeitverlust.

Willner Legal ist bewusst klein gehalten: persönliche Betreuung statt Massenabwicklung, klare Kommunikation statt Fachjargon, verbindliche Ergebnisse statt vager Zwischenstände.

Sie arbeiten direkt mit mir — von der ersten E-Mail bis zur Übergabe der Abschlussmappe. Kein Team hinter Team, keine wechselnden Sachbearbeiterinnen.

III
Kapitel III · Rechtsgebiete

Drei Säulen — tief, wo es zählt.

Kein breites Portfolio. Drei Rechtsgebiete, in denen wir seit Jahren zu Hause sind — und in denen wir alles für Sie regeln.

i.

Immobilienrecht
Spanien

Kauf, Verkauf und Übertragung spanischer Immobilien — von der Reservierung über die Due Diligence bis zur notariellen Beurkundung.

  • Vertragsprüfung & Verhandlung
  • Grundbuch- & Katasterrecherche
  • Notartermin und Escritura
  • Steuerliche Koordination
Mandat besprechen
ii.

Erbrecht
grenzüberschreitend

Deutsche und spanische Erbschaften greifen ineinander — mit unterschiedlichen Fristen, Formen und Steuern. Wir strukturieren, wir wickeln ab, wir schreiben um.

  • Internationale Nachlassplanung
  • Erbschein & Certificado Sucesorio
  • Erbschaftsteuer DE & ES
  • Abwicklung von Immobiliennachlässen
Mandat besprechen
iii.

Verwaltung
& N.I.E.

Wer in Spanien Immobilien besitzt oder erbt, braucht eine spanische Steuernummer. Wir beantragen sie, wir vertreten Sie, wir sprechen mit den Behörden.

  • N.I.E.-Beantragung
  • Vollmachten & Vertretung
  • Bankkonto-Eröffnung
  • Behördenkommunikation
Mandat besprechen
Beratungsgespräch in der Kanzlei Willner in Palma de Mallorca
Kapitel IV · Der Besuch

„Beim ersten Gespräch geht es
nicht um Paragraphen. Es geht um Sie.“

— Sonja Willner, Rechtsanwältin & Abogada

i. Schritt

Erstgespräch

Kostenfreies Kennenlernen per Telefon, Video oder in der Kanzlei — wir klären Ihr Anliegen und den möglichen Weg.

ii. Schritt

Prüfung

Sichtung aller Unterlagen, rechtliche Bewertung, verbindliches Honorarangebot. Kein Auftrag ohne klare Grundlage.

iii. Schritt

Umsetzung

Wir führen die Verhandlungen, verfassen Verträge, koordinieren Notar, Bank und Behörden — auf Wunsch mit Vollmacht.

iv. Schritt

Übergabe

Alle Dokumente digital archiviert, alle Registereinträge geprüft. Sie erhalten eine strukturierte Abschlussmappe.

V
Kapitel V · Fragen

Was Mandanten immer wieder wissen wollen.

Sie haben eine andere Frage? Schreiben Sie uns direkt — wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.

Frage stellen
Ja — jede Immobilientransaktion in Spanien erfordert eine N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero). Wir beantragen sie in der Regel gleich zu Beginn des Mandats, damit sie rechtzeitig zum Notartermin vorliegt. Auf Wunsch übernehmen wir dies vollständig mit Vollmacht — ohne dass Sie persönlich anreisen müssen.
In Spanien ist es üblich, vor dem eigentlichen Kauf einen privatschriftlichen Vorvertrag (contrato de arras) mit Anzahlung zu unterzeichnen. Der endgültige Vertrag (escritura pública) wird beim Notar geschlossen, die Eintragung erfolgt anschließend im Grundbuch (Registro de la Propiedad). Wir prüfen Belastungen, Lizenzen, Kataster und Gemeinschaftsurkunden vorab und begleiten Sie durch jeden dieser Schritte.
Bei einem grenzüberschreitenden Erbfall greifen deutsches und spanisches Recht ineinander. Für die Immobilie ist zwingend das spanische Erbverfahren durchzuführen (Erbannahme vor dem Notar, spanische Erbschaftsteuer, Umschreibung im Grundbuch). Wir koordinieren Erbschein oder europäisches Nachlasszeugnis, führen die Steueranmeldung fristgerecht durch und schreiben die Immobilie auf die Erben um.
Vor jedem Auftrag erhalten Sie ein schriftliches, verbindliches Honorarangebot — entweder als Festpreis (z. B. bei Immobilientransaktionen) oder auf Stundenbasis. Nach dem kostenlosen Erstgespräch wissen Sie genau, mit welchen Kosten Sie rechnen. Keine versteckten Positionen, keine offenen Enden.
Nein. Erstgespräche führen wir gerne per Video oder Telefon. Auch die Abwicklung eines Kaufs oder einer Erbschaft ist mit einer notariellen Vollmacht vollständig aus Deutschland heraus möglich. Wenn Sie ohnehin auf der Insel sind, freuen wir uns natürlich auf ein persönliches Gespräch in der Kanzlei.
Beratung, Korrespondenz und Verträge erhalten Sie in Deutsch, Spanisch oder Englisch — je nachdem, was für Ihr Anliegen erforderlich oder gewünscht ist. Amtsdokumente in spanischer Sprache erläutern wir Ihnen selbstverständlich verständlich in Deutsch.
Willner Legal Kanzlei — Sonja Willner und Team in Palma de Mallorca
Kapitel VI · Kontakt

Sprechen wir unverbindlich.

Willner Legal · Palma

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen — wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer Einschätzung und den nächsten Schritten.

Telefon +34 871 242 141
Termine Mo–Fr, nach Vereinbarung
Sprachen Deutsch · Spanisch · Englisch

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